Tierschutz

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) und die darauf basierenden Verordnungen geben die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung und den Tierschutz in Österreich vor. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutznormen sorgen die Bezirksverwaltungsbehörden, das sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Diese sind daher neben der Tierschutzombudsperson beim Land Oberösterreich Ansprechpartner in Tierschutzfragen bzw. bei Tierschutzverstößen.

Das Land steuert und plant gemeinsam mit den Partner/innen vor Ort – insbesondere den Tierschutzorganisationen – Maßnahmen, damit in Oberösterreich die Voraussetzungen für die artgerechte Haltung von Tieren geschaffen werden.

Ziele für Oberösterreich sind:

    • die Förderung des Tierschutzes
    • die artgerechte Haltung von Tieren in Menschenobhut, einschließlich der Nutztierhaltung
    • das Verhindern von ungerechtfertigten Leiden, Schmerzen und Schäden und dass Tiere in schwere Angst versetzt werden
    • ein positives Zusammenleben von Mensch und Tier
    • die Vermittlung des richtigen Umgangs mit Tieren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
    • die Förderung von tierschutzrelevantem Wissen und Kompetenz, insbesondere für Tierhalter/innen
    • ein regionalisiertes Angebot für die Verwahrung von Fundtieren
    • eine möglichst rasche Vermittlung eines verwahrten Tieres an neue qualifizierte Halter/innen
    • das Setzen von Maßnahmen, damit schwer vermittelbare Tiere in bestehende Einrichtungen integriert werden können