Da der Tierschutz viele andere Rechtsmaterien berührt, ist es wichtig, die jeweiligen Experten/innen für Spezialthemen zu befassen:
- Für Wildtiere kann die Abteilung Naturschutz Fachauskünfte geben.
- Die Jagd und Fischerei ist aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Fragen dazu beantwortet die Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
- Geht es um Hunde und spezielle Haltungsanforderungen, um die Sicherheit des Menschen nicht zu gefährden, ist die Direktion Inneres und Kommunales Ansprechpartner.
- Tiertransporte und die Einhaltung der Bestimmungen des Tiertransportgesetzes werden von der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen gemeinsam mit der Abteilung Verkehr kontrolliert.
- Ob Gebiete für spezielle Tierhaltungen geeignet sind, beurteilt in erster Linie die Gemeinde durch ihre Flächenwidmung. In der Abteilung Raumordnung werden spezielle rechtliche Fragen dazu beantwortet.